Klarstellung

der Plasser & Theurer, Export von Bahnbaumaschinen, Gesellschaft m.b.H.

Die Plasser & Theurer, Export von Bahnbaumaschinen, Gesellschaft m.b.H. hat im Jänner 2025 in einer Presseaussendung mitgeteilt, dass der "Stopfexpress 09-3X" die erste Stopfmaschine in Deutschland sei, die nach dem Vierten Eisenbahnpaket zugelassen worden sei.

Plasser & Theurer stellt hiermit klar, dass die system7 railtechnology GmbH bzw. die system7 railsupport GmbH bereits vor der Erteilung der Genehmigung für das Inverkehrbringen des "Stopfexpress 09-3X" am 17. Mai 2024 für mehrere Stopfmaschinen Genehmigungen für das Inverkehrbringen nach den Regelungen des Vierten Eisenbahnpakets für das Verwendungsgebiet Deutschland erlangt hatten.

Die den Genehmigungen für das Inverkehrbringen zugrunde liegenden Fahrzeugtypengenehmigungen der system7 railsupport GmbH wurden im Rahmen der vom Vierten Eisenbahnpaket vorgesehenen Übergangsregelung (Art. 57 RL (EU) 2016/797) erteilt und sind einer nach dem Vierten Eisenbahnpaket erteilten Fahrzeugtypengenehmigung in materieller und technischer Hinsicht gleichwertig, da sich die technischen Anforderungen für Gleisbaumaschinen durch das Vierte Eisenbahnpaket nicht (unmittelbar) geändert haben.

Die Presseaussendung vom Jänner 2025 war daher missverständlich, weil sie beim Fachpublikum den Eindruck erwecken konnte, der „Stopfexpress 09-3X" sei die erste derartige Maschine, die eine Genehmigung nach dem Vierten Eisenbahnpaket erhalten habe.

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